Basiskonto trotz negativer SCHUFA: Dein gesetzliches Recht auf ein Girokonto
Girokonto abgelehnt wegen schlechter SCHUFA? Das Zahlungskontengesetz gibt dir ein Recht auf ein Basiskonto. Wir erklären, wie du es durchsetzt.
Du hast einen negativen SCHUFA-Eintrag — und plötzlich lehnt die Bank dein Girokonto ab. Kein Konto, keine Überweisungen, kein Gehalt empfangen. Das ist verständlich frustrierend — und du bist damit nicht allein. Tausende Menschen in Deutschland erleben das jedes Jahr. Die gute Nachricht: Du hast ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto. Und dieses Recht kann dir keine Bank wegen deines SCHUFA-Scores verweigern.
Das Zahlungskontengesetz: Dein Recht auf ein Konto
Seit Juni 2016 gilt in Deutschland das Zahlungskontengesetz (ZKG). Es setzt eine EU-Richtlinie um und gibt jedem Verbraucher, der sich legal in der Europäischen Union aufhält, das Recht auf Eröffnung eines Basiskontos. Das gilt ausdrücklich auch für Menschen ohne festen Wohnsitz, Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus — und eben auch für Menschen mit negativer SCHUFA.
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass ein Girokonto in der modernen Gesellschaft kein Luxus ist, sondern eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben. Ohne Konto kein Gehalt, keine Mietzahlung, kein Strom- oder Handyvertrag. Deshalb ist das Recht auf ein Basiskonto bewusst niedrigschwellig gestaltet.
Was kann das Basiskonto — und was nicht?
Ein Basiskonto ist ein vollwertiges Zahlungskonto auf Guthabenbasis. Du kannst damit Überweisungen tätigen, Lastschriften und Daueraufträge einrichten, mit einer Debitkarte bezahlen und am Geldautomaten Bargeld abheben. Es deckt alle grundlegenden Bankfunktionen ab, die du im Alltag brauchst.
Was ein Basiskonto nicht bietet: einen Dispositionskredit (Überziehungsmöglichkeit) oder eine Kreditkarte. Das bedeutet, du kannst nur Geld ausgeben, das tatsächlich auf dem Konto ist. Für viele Menschen ist das sogar ein Vorteil, weil es vor Verschuldung durch Kontoüberziehung schützt.
Was kostet ein Basiskonto?
Das ZKG schreibt vor, dass ein Basiskonto nur mit einem „angemessenen" Entgelt verbunden sein darf. In der Praxis variieren die Kosten je nach Bank. Einige Online-Banken bieten Konten ohne monatliche Gebühren an, bei Filialbanken liegen die Kosten typischerweise zwischen 3 und 9 Euro pro Monat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht, dass die Gebühren nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Tipp: Vergleiche die Konditionen verschiedener Banken. Einige Neobanken wie Revolut oder bunq führen bei der Kontoeröffnung gar keine SCHUFA-Abfrage durch — dort bekommst du unter Umständen sogar ein reguläres Girokonto ohne den Umweg über das Basiskonto.
Die Bank lehnt ab — was jetzt?
Wenn eine Bank deinen Antrag auf ein Basiskonto ablehnt, muss sie dir die Ablehnung schriftlich und mit Begründung mitteilen. Zulässige Ablehnungsgründe sind eng begrenzt: etwa wenn du bereits ein anderes funktionierendes Konto in Deutschland hast, wenn ein konkreter Geldwäscheverdacht besteht oder wenn du dich gegenüber Mitarbeitern der Bank strafbar gemacht hast. Ein schlechter SCHUFA-Score allein ist ausdrücklich kein zulässiger Ablehnungsgrund.
Wird dein Antrag trotzdem abgelehnt, hast du mehrere Möglichkeiten. Zunächst kannst du dich an die BaFin wenden — sie betreibt ein Verwaltungsverfahren, mit dem sie die Bank zur Kontoeröffnung verpflichten kann. Dieses Verfahren ist für dich kostenlos. Alternativ kannst du den Rechtsweg beschreiten und die Kontoeröffnung vor dem Zivilgericht einklagen.
Warum du trotzdem deine SCHUFA-Datenkopie prüfen solltest
Auch wenn das Basiskonto dein Recht ist: Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat Konsequenzen weit über das Girokonto hinaus. Er kann dich bei der Wohnungssuche, beim Handyvertrag oder bei einer Kreditanfrage benachteiligen. Deshalb lohnt es sich, die Ursache anzugehen — nicht nur das Symptom.
Der erste Schritt: Fordere deine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. In der Datenkopie siehst du alle gespeicherten Informationen, einschließlich Negativeinträge und deren Löschfristen. Nicht selten finden sich dort fehlerhafte Einträge, die deinen Score zu Unrecht drücken. Falsche Daten kannst du nach Art. 16 DSGVO berichtigen lassen — und wenn dir daraus ein Schaden entstanden ist, steht dir unter Umständen sogar Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO zu.
Alternativen zum Basiskonto
Neben dem gesetzlichen Basiskonto gibt es inzwischen weitere Optionen für Menschen mit eingeschränkter Bonität. Einige Neobanken und Fintechs bieten Girokonten an, die ohne SCHUFA-Abfrage funktionieren oder bei denen ein negativer Eintrag kein Ausschlusskriterium ist. Auch das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann eine Option sein, wenn du dich in einer finanziell schwierigen Situation befindest — es schützt einen monatlichen Grundfreibetrag vor Pfändungen.
Wichtig dabei: Jedes bestehende Girokonto lässt sich in ein P-Konto umwandeln — das ist dein gesetzliches Recht. Und auch ein Basiskonto kann als P-Konto geführt werden.
Zusammenfassung
Du hast ein gesetzliches Recht auf ein Basiskonto — unabhängig von deinem SCHUFA-Score. Prüfe trotzdem deine Datenkopie, um fehlerhafte Einträge zu finden und deinen Score langfristig zu verbessern.
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Externe Quellen zum Weiterlesen
Zahlungskontengesetz (ZKG) — Volltext — Der Gesetzestext zum Recht auf ein Basiskonto auf gesetze-im-internet.de.
BaFin: Informationen zum Basiskonto — Offizielle Informationen der Finanzaufsicht zum Basiskonto und Verwaltungsverfahren.
Verbraucherzentrale: Basiskonto — Ihr Recht auf ein Konto — Praktische Tipps der Verbraucherzentrale zum Basiskonto.
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