BGHLandmark18. Dezember 2025
I ZR 97/25Negativ-Einträge nach Forderungsausgleich: bis zu 18 Monate zulässig
Der BGH bestätigte, dass die SCHUFA Daten über beglichene Zahlungsausfälle nicht sofort löschen muss. Die Speicherdauer von bis zu 18 Monaten nach Begleichung ist grundsätzlich angemessen, allerdings ist im Einzelfall eine Interessenabwägung erforderlich.
Was bedeutet das für dich?
Bezahlte Schulden werden nicht sofort gelöscht, aber statt 3 Jahren wird nun nach maximal 18 Monaten gelöscht. Wer besondere Härte nachweisen kann (z.B. Wohnungssuche), hat gute Chancen auf frühere Löschung.
VG WiesbadenWichtig19. November 2025
6 K 1413/22.WIDatenschutzbehörde muss SCHUFA zur Auskunft zwingen
Das VG Wiesbaden entschied, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte mit aufsichtlichen Mitteln gegen die SCHUFA einschreiten muss, damit diese ihre Auskunftspflicht nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO erfüllt.
Was bedeutet das für dich?
Verbraucher können sich an ihre Datenschutzbehörde wenden, wenn die SCHUFA die Auskunft über die Scoring-Logik verweigert. Die Behörde ist dann zum Handeln verpflichtet.
LG BambergWichtig26. März 2025
41 O 749/24 KOINAutomatisiertes SCHUFA-Scoring grundsätzlich rechtswidrig
Das LG Bamberg erklärte das automatisierte SCHUFA-Scoring für rechtswidrig, da es gegen Art. 22 DSGVO verstößt. Ohne menschliche Überprüfung und ausreichende Transparenz verletze das Scoring die Rechte der Betroffenen. Der Kläger erhielt 1.000 € Schadensersatz.
Was bedeutet das für dich?
Erstes deutsches Landgericht, das SCHUFA-Scoring generell für rechtswidrig erklärt. Verbraucher, deren Kreditantrag automatisiert abgelehnt wurde, können Schadensersatz geltend machen.
EuGHLandmark27. Februar 2025
C-203/22Auskunfteien müssen Scoring-Logik verständlich erklären
Der EuGH entschied, dass Auskunfteien die Verfahren und Grundsätze ihrer Scoreberechnung so beschreiben müssen, dass Betroffene nachvollziehen können, welche personenbezogenen Daten auf welche Weise verwendet wurden. Der Verweis auf Geschäftsgeheimnisse reicht nicht mehr aus.
Was bedeutet das für dich?
Verbraucher haben Anspruch auf eine individuelle, verständliche Erklärung ihres Scores — nicht nur den bloßen Zahlenwert. Die SCHUFA hat daraufhin ihr Scoring-System auf 12 transparente Kriterien umgestellt.
LG BayreuthWichtig15. Januar 2025
24 O 396/24SCHUFA muss Score offenlegen – 3.000 € Schadensersatz
Das LG Bayreuth verurteilte die SCHUFA zur Offenlegung der Score-Berechnung und sprach der Klägerin 3.000 € immateriellen Schadensersatz zu, weil die SCHUFA keine ausreichende Auskunft über die Scoring-Logik erteilt hatte.
Was bedeutet das für dich?
Wegweisendes Urteil für das Auskunftsrecht: Die SCHUFA muss nicht nur den Score-Wert mitteilen, sondern verständlich erklären, wie er zustande kam. Bei Verweigerung droht Schadensersatz.
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)Schadensersatz (Art. 82 DSGVO)Transparenz & Offenlegung
Originalquelle →OLG Hamburg10. Januar 2024
13 U 70/234.000 € Schadensersatz für unberechtigte SCHUFA-Meldungen
Das OLG Hamburg sprach 4.000 € DSGVO-Schadensersatz zu, nachdem eine Bank zwei unberechtigte Negativmeldungen an die SCHUFA übermittelt hatte. Bei der zweiten Meldung handelte die Bank mit bedingtem Vorsatz.
Was bedeutet das für dich?
Unberechtigte SCHUFA-Einträge durch Banken können teuer werden. Verbraucher sollten ihre SCHUFA-Datenkopie regelmäßig prüfen und bei falschen Einträgen sofort Widerspruch einlegen.
EuGHLandmark07. Dezember 2023
C-634/21SCHUFA-Scoring ist automatisierte Einzelentscheidung
Der EuGH entschied, dass das SCHUFA-Scoring eine nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich verbotene automatisierte Einzelentscheidung darstellt, wenn Dritte wie Banken dem Score-Wert eine maßgebliche Rolle bei der Vertragsentscheidung beimessen.
Was bedeutet das für dich?
Banken und Vermieter dürfen eine Kreditvergabe oder Wohnungszusage nicht mehr allein vom SCHUFA-Score abhängig machen. Es muss immer eine menschliche Entscheidung hinzukommen. Verbraucher können bei Ablehnung die Einbeziehung eines Menschen verlangen.
EuGHLandmark07. Dezember 2023
C-26/22, C-64/22Löschfrist für Restschuldbefreiung auf 6 Monate begrenzt
Private Auskunfteien dürfen Daten über erteilte Restschuldbefreiungen nicht länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister. Die SCHUFA hat die Speicherfrist daraufhin auf sechs Monate verkürzt.
Was bedeutet das für dich?
Wer eine Restschuldbefreiung erhalten hat, wird nach spätestens 6 Monaten bei der SCHUFA gelöscht. Die frühere 3-Jahres-Speicherung ist nicht mehr zulässig. Das erleichtert den wirtschaftlichen Neustart nach einer Insolvenz erheblich.
OLG Dresden29. August 2023
4 U 1078/231.500 € Schadensersatz für unberechtigten SCHUFA-Eintrag
Das OLG Dresden bestätigte, dass ein unberechtigter SCHUFA-Eintrag eine Datenschutzverletzung nach Art. 82 DSGVO darstellt und sprach dem Betroffenen 1.500 € immateriellen Schadensersatz zu.
Was bedeutet das für dich?
Auch ohne konkreten finanziellen Schaden haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz bei unberechtigten SCHUFA-Einträgen. Der immaterielle Schaden (Stress, Beeinträchtigung) reicht aus.
LG München I15. März 2023
37 O 10385/22Selbstauskunft-Dienstleistung ist rechtmäßig
Das LG München I bestätigte, dass die Dienstleistung der automatisierten DSGVO-Auskunftserstellung eine reale, werthaltige Dienstleistung ist. Banken und Sparkassen dürfen Zahlungen für diesen Service nicht willkürlich blockieren.
Was bedeutet das für dich?
Die gerichtliche Bestätigung, dass Dienste wie selbstauskunft-24.de eine legitime Dienstleistung erbringen und Verbrauchern helfen, ihre DSGVO-Rechte wahrzunehmen.
Über diese Sammlung
Diese Übersicht wird von der Redaktion der selbstauskunft-24.de regelmäßig aktualisiert und enthält die für Verbraucher relevantesten Urteile zum Thema SCHUFA und Bonitäts-Scoring. Die Zusammenfassungen ersetzen keine Rechtsberatung — bei konkreten Fragen zu deiner Situation wende dich bitte an einen spezialisierten Anwalt.
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