EuGH-Urteil „Brillen Rottler": Darf dein Auskunftsrecht jetzt eingeschränkt werden?
Das EuGH-Urteil C-526/24 vom März 2026 erlaubt Unternehmen, missbräuchliche DSGVO-Auskunftsanfragen abzulehnen. Was das für dein Recht auf eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie bedeutet.
Ein EuGH-Urteil, das für Verunsicherung sorgt
Am 19. März 2026 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, das in der Datenschutz-Community für Aufsehen sorgt: In der Rechtssache C-526/24 („Brillen Rottler") entschied der EuGH, dass Unternehmen unter bestimmten Umständen sogar einen allerersten Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO als missbräuchlich zurückweisen dürfen.
Das klingt auf den ersten Blick beunruhigend — besonders wenn du gerade deine kostenlose SCHUFA-Datenkopie anfordern möchtest. Aber keine Sorge: Das Urteil richtet sich nicht gegen Verbraucher, die ihr Auskunftsrecht für den vorgesehenen Zweck nutzen. Es richtet sich gegen ein ganz bestimmtes Geschäftsmodell. Schauen wir uns an, was genau passiert ist und was es für dich bedeutet.
Der Fall: Systematische Auskunftsanträge als Geschäftsmodell
Der Sachverhalt war ungewöhnlich: Eine in Österreich wohnhafte Person meldete sich systematisch bei den Newslettern verschiedener deutscher Unternehmen an — darunter auch beim Optiker „Brillen Rottler" in Arnsberg. Nur 13 Tage nach der Anmeldung stellte die Person einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO. Aus verschiedenen Gerichtsverfahren und Medienberichten wurde deutlich, dass diese Vorgehensweise einem Muster folgte: Anmelden, Auskunft verlangen, bei Fehlern oder Verzögerungen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO einklagen.
Der EuGH erkannte darin eine missbräuchliche Nutzung des Auskunftsrechts. Der Antrag diente nicht dazu, die eigenen Daten zu kontrollieren oder zu schützen, sondern ausschließlich dazu, die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch künstlich zu schaffen.
Was der EuGH konkret entschieden hat
Das Urteil stellt klar: Auch ein erster Auskunftsantrag kann unter Art. 12 Abs. 5 DSGVO als „exzessiv" eingestuft werden — allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen. Der Verantwortliche (also das Unternehmen oder die Auskunftei) muss nachweisen, dass der Antrag nicht zur Ausübung von Transparenz- und Kontrollrechten gestellt wurde, sondern ausschließlich mit der Absicht, einen Schadensersatzanspruch zu konstruieren.
Der EuGH betont dabei ausdrücklich, dass die Hürde für diese Einstufung hoch sein muss. Der Begriff „exzessiv" ist eng auszulegen. Ein Unternehmen kann sich nur ausnahmsweise auf Rechtsmissbrauch berufen — und die Beweislast liegt vollständig beim Unternehmen, nicht beim Antragsteller.
Was das für dein SCHUFA-Auskunftsrecht bedeutet
Für Verbraucher, die ihre SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern, ändert sich durch dieses Urteil nichts. Dein Auskunftsrecht bleibt bestehen und ist weiterhin vollumfänglich geschützt. Wenn du wissen willst, welche Daten die SCHUFA über dich speichert, ob dein Score korrekt berechnet wird oder ob fehlerhafte Einträge vorliegen — dann ist genau das der Zweck, für den Art. 15 DSGVO geschaffen wurde.
Die SCHUFA könnte deinen Antrag nur dann als missbräuchlich einstufen, wenn sie nachweisen kann, dass du die Datenkopie ausschließlich anforderst, um anschließend Schadensersatz zu fordern — ohne jedes Interesse an deinen tatsächlichen Daten. Das ist bei einer normalen Selbstauskunft praktisch ausgeschlossen.
Warum das Urteil trotzdem wichtig ist
Das Urteil zeigt, dass sich auch rund um die DSGVO eine Art Geschäftsmodell entwickelt hat: Manche Kanzleien und Privatpersonen haben Auskunftsanträge systematisch genutzt, um Schadensersatzforderungen zu generieren. Das hat nicht nur Unternehmen belastet, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Auskunftsrechts insgesamt gefährdet.
Indem der EuGH solchen Praktiken einen Riegel vorschiebt, stärkt er paradoxerweise das Auskunftsrecht für echte Verbraucher. Wenn Unternehmen weniger mit missbräuchlichen Anfragen überflutet werden, sinkt auch die Versuchung, legitime Anfragen zu verzögern oder abzulehnen.
Gleichzeitig ist das Urteil ein Warnsignal: Es könnte Unternehmen ermutigen, Auskunftsanträge vorschnell als „missbräuchlich" abzulehnen — obwohl die Hürde dafür eigentlich hoch ist. Deshalb gilt: Wenn die SCHUFA oder eine andere Auskunftei deinen Antrag ablehnt, lass dich nicht einschüchtern. Du hast das Recht auf deine Daten.
Was du konkret tun kannst
Fordere deine SCHUFA-Datenkopie wie gewohnt an — nach Art. 15 DSGVO steht dir das kostenlos zu. Prüfe deine Daten auf Fehler und nutze dein Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, wenn du falsche Einträge findest. Falls die SCHUFA nicht reagiert oder deinen Antrag ablehnt, hast du mehrere Eskalationsmöglichkeiten — von der Beschwerde beim HBDI bis zur Klage nach Art. 79 DSGVO.
💡 Zusammenfassung
Das EuGH-Urteil „Brillen Rottler" richtet sich gegen systematische Auskunfts-Geschäftsmodelle, nicht gegen Verbraucher. Dein Recht auf eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bleibt uneingeschränkt bestehen. Fordere jetzt deine Datenkopie an und prüfe, was die SCHUFA über dich gespeichert hat.
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Externe Quellen zum Weiterlesen
EuGH-Pressemitteilung zum Urteil C-526/24 (curia.europa.eu) — Die offizielle Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs zum Urteil.
Rechtsmissbrauch: Der EuGH erschwert das DSGVO-Hopping (Legal Tribune Online) — Juristische Einordnung des Urteils und seiner Auswirkungen.
Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO (BfDI) — Offizielle Erklärung des Bundesbeauftragten für Datenschutz zum Auskunftsrecht.
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