DSGVO Art. 15: Ihr Recht auf eine kostenlose Datenkopie
Art. 15 DSGVO gibt Ihnen das Recht auf eine kostenlose Datenkopie in angemessenen Abständen. Wir erklären, was das bedeutet und wie Sie es durchsetzen.
Was sagt Art. 15 DSGVO?
Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt jeder Person das Recht, von einem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat die Person ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie eine Kopie der personenbezogenen Daten.
Für dich als Verbraucher bedeutet das: Die SCHUFA muss dir in angemessenen Abständen kostenlos eine vollständige Kopie aller über dich gespeicherten Daten zur Verfügung stellen. Das umfasst deinen Score, alle gespeicherten Verträge, etwaige Negativmerkmale und die Herkunft der Daten. Entgegen dem weit verbreiteten Mythos ist dieses Recht nicht auf „einmal pro Jahr" begrenzt – das Gesetz spricht ausdrücklich von „angemessenen Abständen". Weitere Details findest du im Datenschutzrecht.
Was enthält die kostenlose Datenkopie?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist deutlich umfangreicher als die kostenpflichtige SCHUFA-Bonitätsauskunft. Sie enthält deinen persönlichen Basisscore und Branchenscores, eine Liste aller gespeicherten Vertragspartner, Angaben zu Kreditkonten und Kreditlinien, Informationen zu Anfragen (Kreditanfragen, Konditionsanfragen) sowie etwaige Negativmerkmale.
Wie beantragst du die Datenkopie?
Über selbstauskunft-24.de kannst du deinen Antrag in wenigen Minuten stellen. Wir übernehmen die formgerechte Aufbereitung und Übermittlung an die SCHUFA. Du musst dich weder registrieren noch ein Konto anlegen.
Die Standardvariante (kostenlos)
Dein Antrag wird gesammelt und im Batch-Verfahren an die SCHUFA übermittelt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 4 Wochen. Die Datenkopie erhältst du per Post an deine Meldeadresse. Du kannst diese Variante beliebig oft nutzen.
Die Express-Variante (14,90 €)
Für eilige Fälle – etwa wenn die Wohnungsbesichtigung nächste Woche ist – übermitteln wir deinen Antrag sofort per API-Schnittstelle. Zusätzlich erhältst du unseren Privatsphäre-Guide als PDF, mit dem du sensible Daten vor der Weitergabe an Dritte (z.B. Vermieter) rechtssicher unkenntlich machen kannst.
Wie oft darf ich eine kostenlose Datenkopie anfordern?
Art. 15 Abs. 3 DSGVO spricht von „angemessenen Abständen" – nicht von „einmal pro Jahr". Die Formulierung „1x jährlich" ist ein Narrativ der Auskunfteien, um die Anzahl der Anfragen zu begrenzen, hat aber keine direkte gesetzliche Grundlage. Bei berechtigtem Anlass – etwa einer Wohnungssuche, einem Kreditantrag oder dem Verdacht auf fehlerhafte Daten – kannst du auch häufiger eine Kopie verlangen.
Deine Rechte bei Fehlern
Solltest du bei der Prüfung deiner Datenkopie Fehler entdecken, stehen dir weitere Rechte zu: das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Bei Fragen zu deinen Datenschutzrechten kannst du dich auch an die Bundesdatenschutzbeauftragte wenden. In unserem Ratgeber-Artikel zur SCHUFA-Eintrag-Löschung erklären wir das detailliert.
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Externe Quellen zum Weiterlesen
BDSG — Bundesdatenschutzgesetz — Volltext des deutschen Datenschutzgesetzes.
BfDI: Recht auf Auskunft — Der Bundesdatenschutzbeauftragte erklärt das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO.
AdvoAdvice: SCHUFA und Datenschutz — Kanzlei Dr. Rohrmoser zu Datenschutzrechten gegenüber der SCHUFA.
DSGVO Volltext (EUR-Lex) — Die vollständige Datenschutz-Grundverordnung im Amtsblatt der EU.
Verbraucherzentrale: Ihre Rechte nach DSGVO — Praxisnaher Überblick über alle Betroffenenrechte.
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