SCHUFA-Eintrag löschen: So korrigieren Sie Ihre Bonität
Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie fehlerhafte SCHUFA-Einträge löschen lassen und Ihre Bonität verbessern können. Inkl. Musterbrief und Fristen.
Was ist ein SCHUFA-Eintrag?
Die SCHUFA Holding AG speichert Informationen über dein Zahlungsverhalten und deine Vertragsverhältnisse. Diese Einträge beeinflussen deinen Bonitätsscore – eine Kennzahl, die Banken, Vermieter und Online-Shops nutzen, um deine Kreditwürdigkeit einzuschätzen.
Nicht alle Einträge sind negativ. Die meisten SCHUFA-Daten sind neutral und dokumentieren lediglich bestehende Verträge (Girokonto, Mobilfunkvertrag, Kreditkarte). Problematisch wird es erst bei Negativmerkmalen wie Mahnbescheiden, Kontokündigungen oder Insolvenzverfahren.
Wann kannst du einen Eintrag löschen lassen?
Du hast das Recht auf Löschung eines SCHUFA-Eintrags, wenn dieser fehlerhaft, veraltet oder unzulässig gespeichert ist. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden Art. 16 und Art. 17 der DSGVO und dem BDSG festgehaltenen Grundlagen zum Datenschutz.
Fehlerhaft gespeicherte Daten
Wenn die SCHUFA falsche Informationen gespeichert hat – etwa eine Forderung, die Sie bereits beglichen haben, oder einen Vertrag, den Sie nie abgeschlossen haben – haben Sie Anspruch auf sofortige Korrektur.
Abgelaufene Löschfristen
Die SCHUFA muss Einträge nach bestimmten Fristen automatisch löschen. Die wichtigsten Fristen: Kreditanfragen werden nach 12 Monaten gelöscht. Erledigte Negativmerkmale (z.B. bezahlte Forderungen) werden 3 Jahre nach Erledigung gelöscht. Restschuldbefreiungen werden nach 3 Jahren gelöscht.
Schritt-für-Schritt: SCHUFA-Eintrag korrigieren
Schritt 1: Datenkopie anfordern
Bevor du einen Eintrag anfechten kannst, musst du wissen, was gespeichert ist. Fordere deine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an — ein Recht, das durch EuGH-Urteile zur Datenschutzkonformität gestärkt wurde. Auf selbstauskunft-24.de geht das in wenigen Minuten.
Schritt 2: Einträge prüfen
Gehe alle Einträge sorgfältig durch. Prüfe, ob die gespeicherten Verträge, Forderungen und Negativmerkmale korrekt sind. Notiere dir alle Unstimmigkeiten.
Schritt 3: Widerspruch einlegen
Sende einen schriftlichen Widerspruch an die SCHUFA. Beschreibe den fehlerhaften Eintrag präzise und füge Belege bei (Kontoauszüge, Zahlungsbestätigungen, etc.). Die SCHUFA muss innerhalb eines Monats reagieren.
Schritt 4: Gläubiger kontaktieren
Falls die SCHUFA den Eintrag nicht selbst korrigiert, wende dich direkt an das Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat. Dieses muss die SCHUFA über die Korrektur informieren.
Muster-Widerspruch
Betreff: Widerspruch gegen fehlerhaften SCHUFA-Eintrag – [Ihr Name]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich gemäß Art. 16 DSGVO dem folgenden Eintrag in meiner SCHUFA-Akte: [Beschreibung des Eintrags].
Der Eintrag ist fehlerhaft, weil [Begründung].
Ich fordere Sie auf, den Eintrag unverzüglich zu berichtigen bzw. zu löschen.
Vorbeugen: Regelmäßig SCHUFA prüfen
Warte nicht, bis ein Kreditantrag abgelehnt wird. Nutze dein Recht auf eine kostenlose Datenkopie und prüfe deine SCHUFA-Daten regelmäßig. Je früher du Fehler entdeckst, desto schneller kannst du sie korrigieren.
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Externe Quellen zum Weiterlesen
AdvoAdvice: SCHUFA-Eintrag löschen lassen — Kanzlei Dr. Rohrmoser: Ihre Optionen zur Löschung negativer Einträge.
AdvoAdvice: Erfolgreiche Löschung — TF Bank — Praxisbeispiel einer erfolgreichen SCHUFA-Eintragslöschung.
Verbraucherzentrale: SCHUFA-Eintrag löschen — Kostenlose Anleitung der Verbraucherzentrale.
§ 35 BDSG — Recht auf Löschung — Gesetzliche Grundlage für Ihren Löschanspruch.
EuGH: Rechtssache C-26/22 (SCHUFA) — Wegweisendes EuGH-Urteil zu Löschfristen bei Auskunfteien.
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