Mietereigenauskunft: Nackig machen vor dem Vermieter? So schützen Sie Ihre Daten
Welche Daten darf Ihr Vermieter wirklich sehen? Lernen Sie, wie Sie Ihre SCHUFA-Auskunft rechtssicher schwärzen und Ihre Privatsphäre schützen.
Die Wohnungssuche: Wenn der Vermieter alles wissen will
Du hast die Traumwohnung gefunden, die Besichtigung lief gut – und dann kommt die Frage: "Bring bitte deine SCHUFA-Auskunft mit." Was viele Mieter nicht wissen: Du musst dem Vermieter nicht deine kompletten Finanzdaten offenlegen.
Die SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO enthält deutlich mehr Informationen als ein Vermieter sehen darf – darunter Kredithöhen, Laufzeiten, laufende Ratenzahlungen und sämtliche Vertragspartner. Deine Datenschutzrechte sind klar in der DSGVO verankert.
Was darf der Vermieter sehen?
Nach der Rechtsprechung des BGH hat ein Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, die Bonität eines potenziellen Mieters einzuschätzen. Das bedeutet in der Praxis: Der Vermieter darf den SCHUFA-Basisscore sehen (seit März 2026 auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten). Er darf wissen, ob Negativmerkmale vorliegen (Mahnbescheide, Insolvenz).
Was der Vermieter hingegen nicht sehen muss: deine konkreten Kredithöhen und Laufzeiten, die Herkunft von Anfragen, Details zu laufenden Krediten oder Ratenzahlungen, sowie deine Vertragspartner im Telekommunikations- oder Energiebereich.
Der Privatsphäre-Guide: Schritt für Schritt
Mit unserem Privatsphäre-Guide (im Privacy-Pro-Paket enthalten) zeigen wir dir genau, welche Bereiche du vor der Weitergabe an den Vermieter unkenntlich machen kannst und solltest. Für weitere Informationen zu deinen Rechten empfehlen wir die Verbraucherzentrale und die Bundesdatenschutzbeauftragte.
Was du schwärzen solltest
Schwärze alle konkreten Kreditdetails wie Kredithöhen, Laufzeiten und Anfragenherkunft. Schwärze auch die Details einzelner Vertragsbeziehungen (Mobilfunk, Energie, etc.) sowie konkrete Kreditbeträge und Ratenhöhen. Lass hingegen den Basisscore, die Aussage zu Negativmerkmalen und deinen Namen/Adresse sichtbar.
Wie du richtig schwärzt
Verwende einen schwarzen, breiten Filzstift und schwärze die relevanten Stellen gründlich – der Text darf auch gegen Licht nicht mehr lesbar sein. Alternativ nutzt du eine PDF-Software mit Schwärzungsfunktion (unsere Anleitung zeigt beide Methoden).
Wichtig: Mache die Schwärzung erst auf einer Kopie – niemals auf dem Original! Das Original ist dein Dokument und sollte vollständig aufbewahrt werden.
Darf der Vermieter die ungeschwärzte Version verlangen?
Nein. Ein Vermieter hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine ungeschwärzte SCHUFA-Selbstauskunft. Die Datenkopie ist ein persönliches Dokument, und du entscheidest, welche Teile du teilst – dies ist ein fundamentales Recht nach der DSGVO.
Sollte ein Vermieter auf einer ungeschwärzten Version bestehen, ist das ein Warnsignal. Ein seriöser Vermieter akzeptiert eine geschwärzte Auskunft, die Score und Negativmerkmale zeigt.
Alternative: Die SCHUFA-Bonitätsauskunft
Neben der kostenlosen Datenkopie bietet die SCHUFA auch eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft an, die speziell für die Weitergabe an Dritte konzipiert ist und nur relevante Bonitätsinformationen enthält.
Unsere Empfehlung: Fordere die kostenlose Datenkopie an, schwärze die sensiblen Bereiche, und spare dir die 30 €. Mit der Express-Variante und unserem Privatsphäre-Guide geht das schnell und rechtssicher.
Externe Quellen zum Weiterlesen
AdvoAdvice: Negativeinträge aus Vermietersicht — Was Vermieter über SCHUFA-Einträge wissen und was sie verlangen dürfen.
Verbraucherzentrale: SCHUFA-Auskunft beantragen — So erhältst du deine Datenkopie und schwärzt sensible Daten.
BfDI: Datenminimierung — Warum du nicht mehr Daten preisgeben musst, als nötig.
DSGVO Volltext (EUR-Lex) — Art. 5 Abs. 1c: Grundsatz der Datenminimierung.
BDSG — Bundesdatenschutzgesetz — Nationale Datenschutzregelungen ergänzend zur DSGVO.
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Kostenlos nach Art. 15 DSGVO – oder Privacy Pro mit Privatsphäre-Guide.
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