SCHUFA-Löschfristen 2026: Wann werden Einträge automatisch gelöscht?
Zahlungsausfälle, Insolvenz, Kreditanfragen: Alle aktuellen SCHUFA-Löschfristen im Überblick und was sich seit Mai 2024 durch die EuGH-Urteile geändert hat.
Löschfristen verstehen: Warum sie für deine Bonität entscheidend sind
Ein negativer SCHUFA-Eintrag muss nicht für immer bleiben. Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, Einträge nach Ablauf definierter Fristen zu löschen. Doch die Fristen variieren je nach Eintragstyp erheblich — von 12 Monaten bei Kreditanfragen bis hin zu 6 Jahren bei abgeschlossenen Insolvenzverfahren. Wer diese Fristen kennt, kann gezielt planen, wann sein Score sich verbessern wird, und im Zweifelsfall durch eine Datenkopie prüfen, ob die Löschung tatsächlich stattgefunden hat.
Besonders relevant sind die seit Mai 2024 geltenden aktualisierten Prüf- und Speicherzeiträume, die die SCHUFA im Zuge der EuGH-Urteile vom Dezember 2023 angepasst hat. Diese Urteile hatten weitreichende Konsequenzen für das Scoring und die Datenspeicherung der Auskunfteien.
Die wichtigsten Löschfristen im Überblick
Zahlungsausfälle und Negativmerkmale (z. B. Inkasso, Mahnbescheide): Einträge zu offenen Forderungen, die von einem Gläubiger als uneinbringlich gemeldet wurden, bleiben grundsätzlich 3 Jahre nach vollständiger Begleichung der Schuld gespeichert. Die Frist beginnt erst mit der vollständigen Zahlung — nicht mit dem Datum des ursprünglichen Zahlungsausfalls. Solange die Forderung noch offen ist, bleibt der Eintrag bestehen.
Insolvenzverfahren: Privatinsolvenzen und Unternehmenspleiten werden bei der SCHUFA bis zu 6 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gespeichert. Wer die Restschuldbefreiung erlangt hat, kann unter bestimmten Umständen eine frühere Löschung beantragen. Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2023 (BGH VI ZR 225/21) ist die SCHUFA in einigen Fällen zur frühzeitigeren Löschung verpflichtet.
Kreditanfragen: Kreditanfragen (Kennzeichen AH) werden 12 Monate nach der Anfrage gelöscht. Konditionsanfragen (Kennzeichen KK) sind scoreneutral und werden in der Regel gar nicht erst für Dritte sichtbar gespeichert. Besonders wichtig: Viele Verbraucher wissen nicht, dass Kreditanfragen — auch wenn der Kredit nie vergeben wurde — vorübergehend den Score belasten.
Kontoinformationen: Daten zu Giro- und Kreditkartenkonten werden nach 3 Jahren ab Kontoschließung gelöscht. Solange das Konto aktiv ist, bleiben die Daten gespeichert. Das bedeutet auch: Ein altes, ungenutztes Konto, das du nicht offiziell gekündigt hast, kann noch jahrelang in deiner SCHUFA-Akte erscheinen.
Vollstreckungstitel und eidesstattliche Versicherungen: Einträge zu gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen oder abgegebenen Vermögensauskünften werden nach 3 Jahren gelöscht, in der Regel mit Ende des Jahres, in dem die Forderung beglichen wurde.
Was sich seit Mai 2024 geändert hat
Im Mai 2024 hat die SCHUFA ihre internen Prüfzeiträume aktualisiert. Auslöser waren die EuGH-Urteile vom 7. Dezember 2023 (C-26/22 und C-64/22), in denen der Europäische Gerichtshof klargestellt hatte, dass automatisiertes Scoring nach Art. 22 DSGVO strikten Anforderungen genügen muss. Als Reaktion überarbeiteten Schufa und andere Auskunfteien ihre Löschpraxis. Verbraucher, die bereits vor Mai 2024 einen Eintrag hatten, der nach den neuen Regeln hätte früher gelöscht werden müssen, könnten Anspruch auf rückwirkende Prüfung haben.
So überprüfst du, ob deine Einträge fristgerecht gelöscht wurden
Der einzig verlässliche Weg ist eine aktuelle Datenkopie nach Art. 15 des BDSG. Nur darin siehst du, welche Einträge die SCHUFA aktuell über dich gespeichert hat — und ob Einträge, deren Löschfrist abgelaufen ist, tatsächlich entfernt wurden. Über selbstauskunft-24.de kannst du deine kostenlose SCHUFA-Datenkopie ohne Bank-Login beantragen — der Standard-Service ist kostenlos und unbegrenzt nutzbar.
Wenn du in deiner Datenkopie einen Eintrag findest, dessen Löschfrist bereits abgelaufen ist, kannst du die Löschung nach Art. 17 DSGVO schriftlich bei der SCHUFA verlangen. Lege dabei das Datum der Forderungsbegleichung oder den Abschluss des Verfahrens mit entsprechenden Belegen vor.
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Externe Quellen zum Weiterlesen
AdvoAdvice: Neue Löschfristen — Eine Analyse — Dr. Rohrmoser analysiert die aktuellen Löschfristen nach den EuGH-Urteilen.
EuGH: Rechtssache C-26/22 — Volltext des wegweisenden EuGH-Urteils zu SCHUFA-Löschfristen.
Verbraucherzentrale: SCHUFA-Score und Löschfristen — Unabhängige Informationen zu Löschfristen und deren Auswirkungen.
§ 35 BDSG — Recht auf Löschung — Gesetzliche Grundlage für das Recht auf Löschung personenbezogener Daten.
BfDI: Recht auf Löschung — Der Bundesdatenschutzbeauftragte zu deinem Löschanspruch nach DSGVO.
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