Zum Hauptinhalt springen
selbstauskunft-24.de
Recht7 Min. Lesezeit30. März 2026

SCHUFA-Selbstauskunft nur einmal pro Jahr? Der Mythos, der Millionen kostet

Der Irrglaube, man dürfe die kostenlose SCHUFA-Datenkopie nur einmal pro Jahr anfordern, hält sich hartnäckig. Woher kommt er — und wem nützt er?

„Du darfst dir deine SCHUFA-Auskunft nur einmal im Jahr kostenlos holen." Das sagt dir dein Bankberater, das erzählen dir deine Eltern, das liest du überall im Internet. Und es stimmt nicht. Seit 2018 nicht mehr. Trotzdem glauben es Millionen Deutsche. Warum? Weil es jemandem nützt.

Woher kommt der Mythos?

Der Ursprung ist leicht zu erklären: Der alte §34 Abs. 8 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), der bis zum 24. Mai 2018 galt, sagte wörtlich: „Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann der Betroffene einmal je Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft in Textform verlangen." Das war geltendes deutsches Recht. Für die SCHUFA und alle anderen Auskunfteien galt damals: einmal pro Kalenderjahr kostenlos, danach darften sie Gebühren verlangen. Punkt.

Dann kam die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), und damit änderte sich die Rechtslage fundamental. Am 25. Mai 2018 wurde das alte BDSG durch die DSGVO abgelöst — und die Einschränkung „einmal je Kalenderjahr" verschwand aus deutschem Recht. Seitdem gilt ein neues Regel­werk. Trotzdem hält sich der Mythos bis heute. Warum? Weil die SCHUFA und andere Auskunfteien das alte Narrativ nie korrigiert haben. Die meisten Menschen haben einfach nicht mitbekommen, dass sich die Rechtslage geändert hat.

Was sagt die DSGVO wirklich?

Art. 15 DSGVO garantiert dir das Recht auf eine kostenlose Kopie deiner personenbezogenen Daten. Das ist absolut klar. Aber wie oft? Hier kommt Erwägungsgrund 63 ins Spiel: Betroffene sollen ihr Auskunftsrecht „in angemessenen Abständen" und „ohne Schwierigkeiten" wahrnehmen können. Die Schlüsselworte sind „angemessene Abstände".

„Angemessene Abstände" ist nicht „einmal pro Jahr". Das ist der Punkt. Die DSGVO nennt bewusst keine feste Frist — genau weil die Situation von Person zu Person anders ist. Ein Kreditantrag ist ein anderer Fall als ein normales Jahr ohne besondere Ereignisse. Art. 12 Abs. 5 DSGVO erlaubt der SCHUFA nur, „offenkundig unbegründete oder exzessive" Anträge abzulehnen. Wer viermal im Jahr eine Datenkopie anfordert, bei drei bis vier Anfragen pro Jahr ist davon ansatzweise nicht die Rede.

Fazit des Juristischen: Du kannst die kostenlose Datenkopie deutlich öfter als einmal pro Jahr anfordern. Vierteljährlich ist absolut im Rahmen. Monatlich ist diskutierbar — aber bei konkretem Grund (Wohnungssuche, Kreditvergleich, Score-Monitoring) vertretbar.

Wem nützt der Mythos?

Das ist die unbequeme Frage. Der Mythos nützt der SCHUFA. Jede gratis angeforderte Datenkopie ist ein verlorener Verkauf: Der BonitätsCheck der SCHUFA kostet 29,95 €, das Abo meineSCHUFA+ kostet 3,95 €/Monat. Wenn Verbraucher glauben, sie hätten nur einen Schuss pro Jahr, werden sie vorsichtig. Sie denken: „Soll ich wirklich jetzt anfordern? Vielleicht brauche ich das noch im Herbst bei einer Bewerbung..." Und dann greifen sie doch zum kostenpflichtigen Produkt.

Die SCHUFA hat den Mythos nie aktiv korrigiert. Stattdessen hat sie schweigend profitiert. Die Verbraucherzentrale NRW hat sogar die Formulierung „einmal pro Jahr...kostenlos" auf den Webseiten von Auskunfteien als irreführend und widerspruchlich beanstandet. Die SCHUFA hat das zur Kenntnis genommen — aber nicht grundlegend ändert. Bonify, das zur SCHUFA-Gruppe gehört, bietet die Daten zwar digital an — aber über die eigene App und mit eigenem Geschäftsmodell, nicht als einfache, kostenlose Wiederholung.

Was bedeutet „angemessene Abstände" wirklich?

Die DSGVO definiert das Wort „angemessen" nicht exakt. Es gibt dazu wenig Urteile — was bedeutet, dass die genaue Grenze von der Rechtspraxis bisher kaum ausgetestet wurde. Das ist im Grunde ein rechtsfreier Raum, der darauf wartet, ausgefüllt zu werden.

In der Praxis: Unter Juristen gilt vierteljährlich (alle 3 Monate) als absolut unproblematisch. Monatlich wird diskutiert — viele sehen das als grenzwertig an, aber bei konkretem Anlass (z.B. aktive Wohnungssuche, laufender Kreditprozess, Monitoring nach einer Datenlöschung) ist es zu rechtfertigen. Wöchentlich hingegen wäre vermutlich „exzessiv" im Sinne von Art. 12 Abs. 5 DSGVO und könnte mit Recht abgelehnt werden.

Faustregel: Wenn du einen nachvollziehbaren Grund hast — und das kann eine Wohnungssuche, ein Kreditvergleich, ein Score-Monitoring nach Datenlöschung, oder einfach Sorgfalt um deine Kreditwürdigkeit sein — ist jede Anfrage gerechtfertigt. Du brauchst dich nicht selbst zu zensieren.

So forderst du deine kostenlose Datenkopie an — wann immer du willst

Der Weg zur kostenlos angeforderten Datenkopie ist einfach. Du hast zwei Möglichkeiten:

Variante 1 — Selbst schreiben: Du schreibst einen Brief an die SCHUFA, unterzeichnest ihn, schickst ihn per Post. Das kostet nichts, dauert aber 2–3 Wochen.

Variante 2 — über selbstauskunft-24.de: Wir erstellen das rechtssichere DSGVO-Anschreiben in 2 Minuten kostenlos. Standard: PDF per E-Mail, du druckst und versendest es per Post (kostenlos). Express: Wir übermitteln das Anschreiben digital direkt — kostet 14,90 €, aber dann hast du die Datenkopie in 1–2 Wochen statt 3–4.

Der Trick: Fordere deine Datenkopie alle 3 Monate an. Alle 90 Tage. So behältst du deinen Score im Blick und merkst sofort, wenn etwas nicht stimmt — ein Negativmerkmal wurde eingetragen, ein Kredit wurde gelöscht, oder der Score ist unerwartet gesunken.

Wichtig: Gib die Datenkopie nie ungeschwärzt an Vermieter weiter! Sie enthält hochsensible Daten: Kreditverträge, Kontonummern, Kontostände, alle Anfragen, alles. Nutze stattdessen unseren Privatsphäre-Guide zum korrekten Schwärzen — oder noch besser: Nutze das Vermieterzertifikat. Das zeigt deinem Vermieter nur Score und Negativmerkmale, alles andere bleibt privat.

Fazit

Der „einmal pro Jahr"-Mythos stammt aus einem Gesetz, das seit fast sieben Jahren nicht mehr gilt. Die DSGVO gibt dir das Recht, deine Datenkopie in angemessenen Abständen kostenlos anzufordern — und „angemessen" heißt nicht „einmal". Es heißt: so oft wie nötig, um deine Rechte wahrzunehmen und deine Daten zu kontrollieren.

Lass dich nicht von einem toten Gesetz davon abhalten, deine Rechte wahrzunehmen. Die SCHUFA hat kein Interesse daran, dass du das weißt. Aber jetzt weißt du es.

Jetzt deine SCHUFA-Selbstauskunft beantragen

Kostenlos nach Art. 15 DSGVO – oder Privacy Pro mit Privatsphäre-Guide.

Kostenlos starten