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selbstauskunft-24.de
Mietrecht6 Min. Lesezeit30. März 2026

Mieterselbstauskunft 2026: Kostenlose Vorlage + was rein darf (und was nicht)

Mieterselbstauskunft kostenlos als PDF erstellen. Welche Fragen sind nach BGH-Rechtsprechung zulässig? Was darf der Vermieter nicht fragen? Ratgeber mit Vorlage.

Die Mieterselbstauskunft gehört heute zur Standardausrüstung jeder Wohnungsbewerbung. Wer ohne eine auftaucht, hat in angespannten Mietmärkten wie Berlin, München oder Hamburg kaum eine Chance. Doch viele Vorlagen im Netz fragen Dinge ab, die den Vermieter schlicht nichts angehen — und die er nach BGH-Rechtsprechung auch nicht fragen darf.

Was gehört in eine Mieterselbstauskunft?

Nach der Rechtsprechung des BGH sind nur Fragen zulässig, die einen direkten Bezug zum Mietverhältnis haben. Das bedeutet: Der Vermieter darf wissen, ob Sie sich die Wohnung leisten können und ob es in der Vergangenheit Probleme gab. Nicht mehr und nicht weniger.

Zulässige Angaben

Zu den zulässigen Feldern gehören: vollständiger Name und Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und Kontaktdaten, monatliches Nettoeinkommen, Arbeitgeber und Art der Beschäftigung (fest, befristet, selbstständig), Anzahl der einziehenden Personen, Haustierhaltung, Mietrückstände in den letzten drei Jahren, laufende Insolvenzverfahren und ob eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde.

Unzulässige Fragen — das Recht zur Lüge

Alles, was über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das konkrete Mietverhältnis hinausgeht, ist tabu. Dazu gehören: Familienstand und Heiratspläne, Religion oder Weltanschauung, Nationalität oder ethnische Herkunft, Schwangerschaft oder Kinderwunsch, Gesundheitszustand oder Behinderung, sexuelle Orientierung, Rauchgewohnheiten (BGH VIII ZR 159/07), Hobbys und Freizeitverhalten sowie Vorstrafen.

Wichtig: Bei unzulässigen Fragen haben Mieter ein sogenanntes „Recht zur Lüge“. Eine falsche Antwort auf eine unzulässige Frage berechtigt den Vermieter weder zur Kündigung noch zur Anfechtung des Mietvertrages.

DSGVO: Was viele Vermieter nicht wissen

Wer eine Selbstauskunft einfordert, verarbeitet personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Das bedeutet: Vermieter brauchen eine Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — vorvertragliche Maßnahmen), müssen über die Datenverarbeitung informieren (Art. 13 DSGVO) und dürfen die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht unbegrenzt aufbewahren.

Praktisch heißt das: Selbstauskunften abgelehnter Bewerber müssen nach spätestens sechs Monaten gelöscht werden. Viele Vermieter und Hausverwaltungen verstoßen hier routinemäßig gegen die DSGVO.

Was macht eine gute Bewerbungsmappe aus?

Die Selbstauskunft ist ein wichtiger Baustein, aber allein reicht sie nicht. Eine überzeugende Bewerbungsmappe besteht in der Regel aus drei Dokumenten:

1. Mieterselbstauskunft — Ihre persönlichen und finanziellen Eckdaten. Erstellen Sie diese kostenlos mit unserem Mieterselbstauskunft-Tool.

2. Bonitätsnachweis — Ein Vermieterzertifikat auf Basis Ihrer SCHUFA-Daten, das Ihre Kreditwürdigkeit professionell aufbereitet. Besser als die Originaldaten zu zeigen, bei denen der Vermieter mehr sieht als nötig.

3. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung — Eine digitale Bestätigung vom Vorvermieter, dass keine Mietschulden bestehen.

Kostenlose Vorlage: Jetzt PDF erstellen

Unser kostenloser Mieterselbstauskunft-Generator erstellt ein professionelles PDF mit genau den Feldern, die rechtlich zulässig sind — nicht mehr und nicht weniger. Die Besonderheit: Alle Daten werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet. Es findet kein Transfer an unsere Server statt. Nach dem Download können Sie die Seite schließen — nichts wird gespeichert.

Tipp: Nicht zu viel preisgeben

Viele Bewerber machen den Fehler, dem Vermieter gleich die komplette SCHUFA-Auskunft zu schicken. Das Problem: Dort stehen unter Umständen alle Konten, Kreditkarten, laufende Kredite und Anfragen — Informationen, die den Vermieter nichts angehen. Ein Vermieterzertifikat zeigt dem Vermieter nur das, was er sehen muss: keine Negativeinträge, guter Score, fertig. Alles andere bleibt privat.

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Kostenlos nach Art. 15 DSGVO – oder Privacy Pro mit Privatsphäre-Guide.

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