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selbstauskunft-24.de
Ratgeber7 Min. Lesezeit26. März 2026

SCHUFA beim Strom- und Gaswechsel: Was Energieanbieter über dich wissen

Strom- und Gasanbieter prüfen deine SCHUFA vor Vertragsabschluss. Was passiert bei schlechter Bonität, welche Rechte du hast und wie du trotzdem wechselst.

Du willst deinen Strom- oder Gasanbieter wechseln, um Geld zu sparen — und dann kommt die Ablehnung. Grund: SCHUFA. Das ist frustrierend, vor allem wenn du deine Rechnungen immer pünktlich bezahlt hast. Du bist damit nicht allein: Viele Verbraucher erleben beim Energieanbieterwechsel zum ersten Mal, dass ihr SCHUFA-Score praktische Konsequenzen hat.

In diesem Artikel erklären wir, warum Energieversorger deine SCHUFA abfragen, was bei einem niedrigen Score passiert und welche Rechte du als Verbraucher hast.

Warum prüfen Strom- und Gasanbieter deine SCHUFA?

Energieversorger liefern Strom und Gas auf Rechnung — du zahlst also erst nach dem Verbrauch. Damit gehen Anbieter ein finanzielles Risiko ein. Um dieses Risiko einzuschätzen, fragen sie vor Vertragsabschluss deinen SCHUFA-Score ab. Ein niedriger Score kann dazu führen, dass der Anbieter den Vertrag ablehnt oder nur gegen Vorauskasse anbietet.

Seit dem 17. März 2026 nutzen immer mehr Unternehmen den neuen SCHUFA-Score auf der Skala von 100 bis 999 Punkten. Aktuell arbeiten rund 25 Prozent der Unternehmen bereits mit dem neuen Score — bis Ende 2026 sollen es 50 Prozent sein. Was das konkret für dich bedeutet: Die Bonitätsprüfung beim Energieanbieter kann sich je nach Score-Modell unterscheiden.

Grundversorgung: Dein gesetzliches Recht auf Strom und Gas

Die wichtigste Information zuerst: Kein Haushalt in Deutschland darf ohne Strom oder Gas dastehen. Das Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) verpflichtet den Grundversorger in deiner Region, dich mit Energie zu beliefern — unabhängig von deinem SCHUFA-Score. Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das in deinem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt.

Das bedeutet: Selbst wenn alternative Anbieter dich ablehnen, hast du immer Anspruch auf die Grundversorgung. Der Grundversorgungstarif ist allerdings oft teurer als günstige Wechseltarife — genau deshalb lohnt es sich, deinen SCHUFA-Score zu kennen und eventuelle Fehler zu korrigieren.

Anbieterwechsel trotz schlechter SCHUFA: Deine Optionen

Wenn dein Score niedrig ist, heißt das nicht, dass du beim teuren Grundversorger bleiben musst. Es gibt mehrere Strategien:

Vorauskasse-Tarife: Einige Anbieter bieten Tarife mit Vorauszahlung an. Da der Anbieter kein Zahlungsausfallrisiko trägt, spielt dein SCHUFA-Score hier eine geringere Rolle. Die Preise sind oft günstiger als die Grundversorgung.

Prepaid-Strom: Ähnlich wie bei Prepaid-Handytarifen zahlt man hier im Voraus für ein bestimmtes Kontingent. Diese Tarife werden ohne Bonitätsprüfung vergeben.

Datenkopie anfordern und Fehler korrigieren: Oft ist ein schlechter Score nicht gerechtfertigt. Fehlerhafte oder veraltete Einträge können deinen Score deutlich drücken. Mit der kostenlosen SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO kannst du prüfen, ob alle gespeicherten Daten korrekt sind — und bei Fehlern eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO verlangen.

Wirkt sich ein Anbieterwechsel auf deinen Score aus?

Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, dass der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters den SCHUFA-Score negativ beeinflusst. Das stimmt so nicht. Die SCHUFA-Abfrage durch den Energieversorger ist in der Regel eine sogenannte „Anfrage Konditionen" (Kennzeichen KK), die schufa-neutral ist — ähnlich wie eine Konditionsanfrage bei Krediten.

Problematisch wird es erst, wenn offene Rechnungen nicht bezahlt werden. Unbezahlte Energierechnungen können — nach Mahnung und ggf. Inkassoverfahren — als Negativmerkmal in deiner SCHUFA landen. Diese Einträge bleiben dort in der Regel drei Jahre gespeichert, auch nachdem die Forderung beglichen wurde. Deshalb ist es wichtig, deine SCHUFA-Löschfristen zu kennen.

Neue Transparenz durch den SCHUFA-Score 2026

Der neue SCHUFA-Score basiert auf zwölf klar benannten Kriterien. Du kannst im kostenlosen SCHUFA-Account nachvollziehen, welche Faktoren deinen Score beeinflussen — darunter das Alter deines ältesten Bankkontos, deine Adresshistorie und ob offene Negativmerkmale vorliegen. Diese Transparenz hilft dir einzuschätzen, wie Energieversorger deine Bonität bewerten.

Allerdings zeigt der SCHUFA-Account nur den Score — nicht den vollständigen Datensatz mit allen gespeicherten Informationen. Dafür brauchst du die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die alle personenbezogenen Daten enthält, die die SCHUFA über dich gespeichert hat. Nur so kannst du wirklich prüfen, ob alles stimmt.

Datenkopie anfordern: Der erste Schritt zu einem fairen Energietarif

Bevor du den Anbieter wechselst, lohnt es sich, deine SCHUFA-Daten zu prüfen. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO zeigt dir alle gespeicherten Einträge — von Bankkonten über Kreditkarten bis hin zu Negativmerkmalen. Wenn du fehlerhafte Daten findest, hast du nach Art. 16 DSGVO das Recht auf Berichtigung. Und wenn veraltete Einträge zu lange gespeichert werden, greift möglicherweise dein Löschrecht.

Ein bereinigter SCHUFA-Datensatz kann den Unterschied machen zwischen einer Ablehnung und einem günstigen Energietarif. Das ist kein Luxus — das ist dein Recht als Verbraucher.

💡 Zusammenfassung

Energieanbieter prüfen deine SCHUFA vor dem Vertragsabschluss. Bei schlechter Bonität hast du trotzdem Anspruch auf Grundversorgung (§ 36 EnWG). Um günstigere Tarife zu bekommen, lohnt es sich, deine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anzufordern, Fehler zu korrigieren und deinen Score zu verbessern.

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Weiterführende Artikel

SCHUFA-Score verstehen: Was bedeuten die Werte? — Alles über Basisscore, Branchenscores und die zwölf Kriterien des neuen Scores.

Bonität verbessern: 5 Maßnahmen, die wirklich helfen — Konkrete Schritte, mit denen du deinen Score aktiv verbessern kannst.

SCHUFA-Fehler korrigieren: Dein Recht auf Berichtigung — So gehst du gegen falsche Einträge vor.

Externe Quellen zum Weiterlesen

Verbraucherzentrale: Stromanbieter wechseln — Tipps und Hinweise zum Anbieterwechsel bei Strom und Gas.

§ 36 EnWG — Grundversorgungspflicht — Der Gesetzestext zur Grundversorgungspflicht für Energieversorger.

SCHUFA Newsroom: Änderungen März 2026 — Offizielle Informationen der SCHUFA zum neuen Score.

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