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selbstauskunft-24.de
dsgvo7 Min. Lesezeit23. März 2026

BGH-Urteil zu SCHUFA-Speicherfristen: Was jetzt noch erlaubt ist (I ZR 97/25)

Der BGH hat am 18. Dezember 2025 entschieden: Die SCHUFA muss bezahlte Schulden nicht sofort löschen. Was das Urteil I ZR 97/25 für deine Datenkopie und dein Löschrecht bedeutet.

BGH klärt: Wann muss die SCHUFA löschen?

Eine wichtige Frage für Millionen Verbraucher hat der Bundesgerichtshof am 18. Dezember 2025 entschieden (Az. I ZR 97/25): Die SCHUFA ist nicht verpflichtet, Negativdaten sofort nach Begleichung einer Forderung zu löschen. Das Urteil bestätigt die bisherige Praxis der Auskunftei — aber mit einer wichtigen Einschränkung: Verbraucher können im Einzelfall eine kürzere Speicherdauer durchsetzen.

Der konkrete Fall: Bezahlte Schulden, gespeicherte Daten

Im Verfahren vor dem BGH ging es um einen Verbraucher, dessen Zahlungsausfall bei der SCHUFA gemeldet worden war. Nachdem er die Forderung beglichen hatte, verlangte er die sofortige Löschung des Eintrags. Die SCHUFA weigerte sich — und behielt recht. Der BGH stellte klar, dass die Speicherdauer von Negativdaten nicht automatisch mit der Zahlung endet, sondern nach eigenen Fristen richtet.

Das Urteil unterscheidet sich bewusst von einem früheren EuGH-Urteil zu Insolvenzdaten (Rs. C-634/21 vom 7. Dezember 2023): Während der EuGH für aus öffentlichen Insolvenzregistern übernommene Daten kürzere Speicherfristen forderte, betreffen die BGH-Grundsätze Daten aus Vertragspartnermeldungen — also normale Zahlungsausfälle, die Banken, Telekommunikationsunternehmen oder Versandhändler der SCHUFA melden.

Die neuen Speicherfristen im Überblick

Nach dem BGH-Urteil und dem aktualisierten Verhaltenskodex der Wirtschaftsauskunfteien gelten diese Fristen für erledigte Zahlungsstörungen:

18 Monate: Wenn die Schuld innerhalb von 100 Tagen nach der SCHUFA-Meldung beglichen wurde, keine weiteren Negativdaten vorliegen und kein Schuldnerverzeichnis-Eintrag existiert. In diesem günstigsten Fall wird der Eintrag nach 18 Monaten automatisch gelöscht.

3 Jahre: In allen anderen Fällen. Auch wenn du die Schuld beglichen hast, bleibt der Negativmerkmale bis zu drei Jahre nach der Erledigung in der SCHUFA gespeichert. Das ist der Standardfall bei längeren Zahlungsausfällen.

Für weitere Eintragstypen wie Insolvenzen, Pfändungen oder Schuldnerverzeichnis-Einträge gelten andere Fristen — lies dazu unseren Artikel zu den SCHUFA-Löschfristen 2026 im Überblick.

Das Einzelfall-Argument: Dein Joker gegen zu lange Speicherung

Der BGH hat eine wichtige Tür offengelassen: Verbraucher können geltend machen, dass besondere Umstände in ihrem Fall eine kürzere Speicherdauer rechtfertigen. Das könnten sein: ein einmaliger Zahlungsausfall nach schwerer Krankheit, ein Schaden durch einen Irrtum des Gläubigers oder der Nachweis, dass die Speicherung aktuell keine berechtigten Interessen der Kreditwirtschaft schützt.

Für dieses Argument brauchst du zunächst eine vollständige Übersicht deiner gespeicherten Daten. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO liefert dir genau das — mit allen Einträgen, Daten und Speicherfristen.

Was das Urteil für deine Datenkopie bedeutet

Das BGH-Urteil macht es noch wichtiger, deine SCHUFA-Daten regelmäßig zu prüfen. Nur wenn du weißt, welche Einträge gespeichert sind und seit wann, kannst du überprüfen, ob die Fristen korrekt eingehalten werden. Fehler passieren — ein Vertragspartner meldet eine bereits beglichene Forderung erneut, ein Eintrag wird nach Ablauf der Frist nicht gelöscht, oder es existieren Einträge, die gar nicht zu dir gehören.

Fehlerhafte oder veraltete Einträge kannst du nach Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) und Art. 16 DSGVO (Recht auf Berichtigung) anfechten. Wie das geht, erklärt unser Artikel zum Löschen von SCHUFA-Einträgen.

Handlungsempfehlung: Datenkopie prüfen, Fristen kontrollieren

Wenn du in der Vergangenheit einen Zahlungsausfall hattest — egal ob Handy-Rechnung, Ratenkauf oder Kredit — prüfe jetzt deine Datenkopie. Kontrolliere:

Erstens das Meldedatum des Negativeintrags. Zweitens ob du die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen hast (dann gilt die 18-Monats-Frist). Drittens ob der Eintrag nach Ablauf der jeweiligen Frist noch vorhanden ist — das wäre ein Fehler. Und viertens ob besondere Umstände vorliegen, die eine vorzeitige Löschung rechtfertigen könnten.

Über selbstauskunft-24.de beantragst du deine Datenkopie direkt bei der SCHUFA — kostenlos, ohne Bank-Login und ohne 29,95 €. So hast du die vollständige Grundlage, um deine Rechte nach dem neuen BGH-Urteil durchzusetzen.

⚖️ BGH-Urteil kompakt

Az. I ZR 97/25, 18.12.2025: Erledigte Zahlungsausfälle dürfen 18 Monate (schnelle Zahlung) oder 3 Jahre gespeichert werden. Einzelfallargumente für kürzere Fristen sind möglich — aber nur, wenn du deine Datenkopie kennst.

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Weiterführende Artikel

Negativer SCHUFA-Eintrag: Fristen, Rechte und Löschung — Alle Negativmerkmale und ihre Speicherfristen im Detail.

SCHUFA-Löschfristen 2026: Alle Eintragstypen im Überblick — Von Kreditanfragen bis Insolvenz: wann was gelöscht wird.

DSGVO-Schadensersatz bei SCHUFA-Fehlern — Wenn die SCHUFA zu lange speichert: Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.

Externe Quellen zum Weiterlesen

BGH Pressemitteilung: Urteil I ZR 97/25 — Offizielle Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 18. Dezember 2025.

Stiftung Warentest: BGH erlaubt längere SCHUFA-Speicherung — Analyse der Auswirkungen für Verbraucher.

AdvoAdvice: Neue Löschfristen der Auskunfteien — Juristische Einordnung der aktuellen Fristen und des BGH-Urteils.

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